Räte haken Altlasten im Haushalt ab
Finanzen Die ehemalige Kämmerin Petra Walch hat den Oberroter Rechenschaftsbericht für 2017 fertiggestellt.
Oberrot. In der jüngsten Sitzung im Oberroter Rathaus verabschiedet der Gemeinderat den Rechenschaftsbericht inklusive der Feststellung der Jahresrechnung für 2017. „Petra Walch war fleißig“, berichtet Bürgermeister Peter Keilhofer eingangs. Die ehemalige Kämmerin hat diese abschließende Tätigkeit noch nachgeholt.
In der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist festgelegt, dass dieser Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen ist. So wird es in der Sitzungsvorlage erläutert. Der Gemeinderat muss demnach innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres darüber den Beschluss fassen.
Die Aufstellung der Jahresabschlüsse konnte in Oberrot jedoch nicht fristgerecht erfolgen, heißt es weiter. Der Oberroter Gemeinderat wurde mehrfach informiert, weshalb dies in der Gemeinde Oberrot nicht erfolgen konnte und warum diese Rückstände bestehen.
Vakante Stellen
Grund dafür seien zum einen die mehrmals mit je neun Monaten nicht besetzten Stellvertreterstellen, zum anderen die eingeschränkten Arbeitsbedingungen während der Coronapandemie. 2021 blieb eine Zeitlang die Bürgermeisterstelle vakant, als Daniel Bullinger zum Oberbürgermeister in Schwäbisch Hall gewählt wurde. Die Verwaltung habe dies offen mit der Rechtsaufsicht und dem Gemeinderat kommuniziert.
„Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen haushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein“, ist dem Dokument zu entnehmen. Der Jahresabschluss habe sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Es sei denn, es wurde etwas davon Abweichendes bestimmt. Die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde werden in dem 134-seitigen Dokument dargestellt.
„Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz“, ist in der Vorlage erklärt. Durch einen Rechenschaftsbericht muss der Jahresabschluss erläutert werden und enthält die Anlagen Vermögensübersicht, Schuldenübersicht und eine Übersicht über die Haushaltsermächtigungen, die in das folgende Jahr übertragen werden. Jedoch sei diese Ermächtigung nicht erfolgt. Die Gemeinderäte haben keinen Diskussionsbedarf und votieren einstimmig für den Jahresabschluss.