E-Mail statt Papier
Bürokratieabbau Ausdrucken, unterschreiben und per Post verschicken: Das ist in vielen Behörden Alltag. Jetzt will das Land die Kommunikation vereinfachen.
Verpflichtende Formulare, Aufträge und Einladungen auf Papier zwischen den Ämtern, Betroffenen und Behörden per Post hin- und herschicken und dann gerne noch einscannen: „Formerfordernisse“ heißt diese Bürokratie im Beamtensprech.
Bürokratieabbau haben viele Politiker im Munde. In Baden-Württemberg bekennen sich die Spitzen der grün-schwarzen Koalition dazu. Der Fortschritt dabei ist allerdings ein mühsames Geschäft. Manchmal geht es nur in kleinen Schritten voran, die aber dennoch überflüssige Arbeit reduzieren können. Mit den „Formerfordernissen“ wird es bald zumindest in 100 Gesetzen und Verordnungen quer durch sämtliche Bereiche der Landesverwaltung vorbei sein.
Aber auch für diesen Bürokratieabbau ist ein Gesetz unverzichtbar. Innenminister Thomas Strobl (CDU) bringt dafür am Dienstag ein weiteres „Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse“ in den Ministerrat ein, bestätigte das Ministerium auf Nachfrage. Nach der Zustimmung des Ministerrats kann das Innenministerium das Anhörungsverfahren starten, zuletzt entscheidet der Landtag. Mit dem Gesetz sollen „Schriftformerfordernisse“ in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen sämtlicher Ministerien abgeschafft werden.Strobl sagte dazu unserer Redaktion: „Mit dem Kabinettsbeschluss schaffen wir in 100 Gesetzen bei insgesamt 320 einzelnen Vorschriften die Pflicht ab, ein ausgedrucktes Papier zu verwenden. Damit sparen die Menschen, die Unternehmen und die Verwaltungen im Land viel Zeit, Geld und Papier.“ Er blickt auf den Behördenalltag: „Die Pflicht, Schriftstücke, Verträge oder Urkunden auf Papier einzureichen, macht Verwaltungsverfahren langsam und träge. Man muss Dokumente ausdrucken, unterschreiben und anschließend einscannen.“ Künftig genüge eine einfache E-Mail. Das sei ein „weiterer, tatsächlicher Schritt zum Bürokratieabbau und hin zur Digitalisierung der Verwaltung“. Man mache Ernst mit dem Bürokratieabbau und schaffe Freiräume, so der Innenminister weiter.
Wenn man strichprobenartig in die Sammlung der betroffenen 100 Gesetze und Verordnungen hineinschaut, kann man wahre Perlen finden: So soll es künftig im Paragraf 12 der Konferenzordnung des Kultusministeriums zum Thema „Leitung, Einberufung, Tagesordnung“ heißen: Die Lehrerkonferenz ist innerhalb von sieben Unterrichtstagen einzuberufen, wenn ein Viertel der Stimmberechtigten dies unter Angabe der Verhandlungsgegenstände „schriftlich oder elektronisch“ verlangt. Neu eingefügt ist das Wort „elektronisch“.
Es geht noch weiter: Der Vorsitzende der Lehrerkonferenz setzt die Tagesordnung fest. Er ist verpflichtet, Anträge, die von einem Stimmberechtigten oder den Teilnahmeberechtigten (…) mindestens drei Unterrichtstage vor dem Sitzungstermin „schriftlich oder elektronisch“ bei ihm eingereicht werden, auf die Tagesordnung zu setzen und zu Beginn der Sitzung bekanntzugeben. Auch hier ist „elektronisch“ neu eingefügt.
Weniger aufwendig soll die Bürokratie auch für die sogenannten Gutachterausschüsse und betroffene Grundstückseigentümer werden. Dafür soll das Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit geändert werden. Dieses regelt unter anderem, wie amtliche Gutachten über den Wert von Grundstücken erstellt werden. Gutachterausschüsse sind für die Wertermittlung von Grundstücken zuständig und erstellen Gutachten über den Verkehrswert – ein Thema gerade jüngst wegen der Grundsteuerreform vom hohem Gewicht.
In Paragraf 45 „Verfahren“ soll künftig stehen: Der Gutachterausschuss soll die für die Wertermittlung maßgeblichen Gesichtspunkte auf Verlangen „schriftlich oder elektronisch“ niederlegen, auch hier neu das Wort elektronisch. Ein letztes Beispiel: Im sogenannten Landesseilbahngesetz kann der jeweilige Unternehmer einen Betriebsleiter und dessen Stellvertreter auch elektronisch bestimmen, bisher ging dies nur in Papierform.
Durch den Gesetzentwurf soll übrigens auf 16 Schriftformerfordernisse vollständig verzichtet und 306 davon sollen durch die „einfache elektronische Form“ ersetzt werden. „Einfach elektronisch“ heißt, dass eine Erklärung beispielsweise durch einfache E-Mail abgegeben werden kann.
Weniger aufwendig soll die Bürokratie für Gutachterausschüsse werden.