Geldstrafe für hetzenden Prediger

Justiz Der Vertreter einer Baptistenkirche wird vom Landgericht Karlsruhe wegen Aussagen über Homosexuelle verurteilt.

Karlsruhe. Im Berufungsprozess wegen Volksverhetzung hat das Landgericht Karlsruhe einen Prediger der „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ (BKZW) verurteilt. Die verhängte Strafe von 150 Tagessätzen à 45 Euro liegt sogar etwas über jener des Amtsgerichts Pforzheim in der Vorinstanz.

Der Angeklagte habe homosexuelle und queere Menschen in einer live gestreamten Predigt beschimpft, verächtlich gemacht und ihre Menschenwürde angegriffen, erklärte der Vorsitzende Richter zur Urteilsbegründung. Auch habe er ihnen das Lebensrecht abgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Verteidiger hatte wie am Amtsgericht Pforzheim auf Freispruch plädiert. Die Aussagen seines Mandanten über Homosexuelle seien von der Meinungs- und Religionsfreiheit geschützt, sagte er. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Verurteilung zu 180 Tagessätzen zu je 40 Euro gefordert. Aus ihrer Sicht hatte der Prediger queeren Menschen das Menschsein abgesprochen.

Das Amtsgericht hatte den Prediger im ersten Prozess gegen die laut Verfassungsschutz extremistische BKZW im Dezember vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten dagegen Rechtsmittel eingelegt.

Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg führt die BKZW seit Mai 2023 als Beobachtungsobjekt.

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