Schluss mit Mondpreisen
Schluss mit winzigen Fußnoten, dezenten Sternchen, Streich- und Mondpreisen: Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil gegen Netto erneut für mehr Transparenz und Verbraucherschutz gesorgt. Es ist richtig und wichtig, Händlern aufzuzeigen, dass die Zeit für eine kreative Auslegung der Preisangabenverordnung vorbei ist.
Kundinnen und Kunden haben das Recht, klar und deutlich darüber informiert zu werden, wie viel das Produkt im Angebot kostet und wie hoch der günstigste Preis der vergangenen 30 Tage lag. Ohne Wenn und Aber. Nur dann können sie wirklich erkennen, ob es sich um ein echtes Schnäppchen handelt. Wenn sich manche Händler aus den klaren gesetzlichen Regeln immer wieder herauszuwinden versuchen, sollten sie sich in Zukunft noch mehr Gedanken darüber machen, was das für einen Eindruck macht. Denn in letzter Zeit wurden sie immer häufiger zurückgepfiffen. Verbraucherschützer schauen sehr genau hin – und die Gerichte lassen ebenfalls wenig Zweifel, auf wessen Seite sie stehen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Urteile auch im Sinne der Verbraucher ausfallen, ist groß. Zeit für die Händler, sich voll auf das zu konzentrieren, wofür sie da sind: eine gute, attraktive Preispolitik zu machen, die allen nutzt – ihrem eigenen Umsatz und den Kundinnen und Kunden.