Asyl Schweiz verbietet Auslandsreisen

Bern. In der Schweiz dürfen Asylsuchende, vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen bald nur noch in wenigen Ausnahmefällen in ihr Heimatland oder andere Staaten reisen. Die Regierung bereitet nach einem Parlamentsbeschluss eine Änderung der Verordnungen vor. In Deutschland gilt diese Regel in Bezug auf Heimatreisen auch: Sie sind bei dem genannten Personenkreis nur mit Sondergenehmigung erlaubt.

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