Mann zu elf Jahren Haft verurteilt
Prozess 30-Jähriger hatte sein Opfer aus dem Fenster gestoßen und es dann öffentlich vergewaltigt.
Tübingen. Das männliche Opfer lag schon schwer verletzt am Boden, als der Täter es vergewaltigte. Zuvor hatte der 30-Jährige den Mann aus dem Fenster geschubst. Der Täter muss jetzt für elf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Tübingen behielt sich im Urteil eine Sicherungsverwahrung vor. Das bedeutet, dass vor der Entlassung geprüft wird, ob von dem bisher nicht vorbestraften Angeklagten eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. „Wir konnten uns nicht davon überzeugen, dass der Angeklagte einen Hang hat, schwere Straftaten zu begehen“, sagte der Vorsitzende Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Totschlags und Vergewaltigung zwölf Jahre Gefängnis und eine Sicherungsverwahrung beantragt. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Nach den Urteilsfeststellungen hatte das 24 Jahre alte Opfer am 6. November mit dem angeklagten Mann Alkohol und Marihuana konsumiert. Gegen 18.20 Uhr habe der Angeklagte das Fenster geöffnet und den 24-Jährigen aus sieben Metern Höhe gestoßen. Das Opfer wurde schwer verletzt, zeitweise bestand Lebensgefahr. Der Angeklagte soll die Treppe heruntergelaufen sein und den Verletzten vergewaltigt haben. Zeugen schritten ein, der Täter flüchtete. Acht Tage nach der Tat wurde der 30-Jährige in Hamburg festgenommen.
Einen versuchten Totschlag sah das Gericht in Tübingen nicht. Den Stoß aus dem Fenster wertete die Kammer als gefährliche Körperverletzung. Täter wie Opfer sind Afghanen.