„Wir helfen den Leuten“

  • Der VGH hat über mehrere Musterverfahren zur Rückzahlung von Soforthilfen entschieden. Foto: Uwe Anspach/dpa

Corona-Hilfen Im Fall unrechtmäßig zurückgeforderter Zahlungen wollen die Fraktionen großzügig vorgehen.

Stuttgart. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim um unrechtmäßig zurückgeforderte Corona-Hilfen wollen alle fünf Landtagsfraktionen eine möglichst großzügige Regelung für betroffene Unternehmen finden. Das wurde am Mittwoch in einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses deutlich. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) äußerte sich ähnlich, will aber die Urteilsbegründung abwarten.

Strittige Aspekte wie Liquiditätsprobleme seien in den ersten Hilfsbeschlüssen des Landtags nicht enthalten gewesen, sondern erst später durch den Bund eingeführt worden, sagte Winfried Mack (CDU). „Da sollten wir einfach zurückkehren zu dem, was wir als Landtag damals einstimmig gesagt haben: Wir helfen den Leuten.“ Der VGH hatte am 8. Oktober mehrere Musterverfahren zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen entschieden. Das Gericht hat dabei geurteilt, dass die Rückforderung von Soforthilfen, die vor dem 8. April 2020 beantragt wurden, rechtswidrig war. In einem weiteren Fall hatte die Rückforderung hingegen Bestand.

Der Unterschied lag jeweils im Zeitpunkt der geleisteten Hilfe: Bis zum 8. April 2020 erfolgte sie aufgrund einer Richtlinie des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums („Soforthilfe Corona“). Danach griff eine Vereinbarung zwischen Bund und Land, für die eine Verwaltungsvorschrift mit anderem Wortlaut galt. Insbesondere der Zweck, für den das Geld verwendet werden durfte, war hier enger gefasst; es wurde ein Liquiditätsengpass vorausgesetzt.

Im Oktober 2021 forderte die L-Bank die Empfänger der Soforthilfe auf, anzugeben, ob sie im Rückblick tatsächlich einen Liquiditätsengpass gehabt hatten. Sie ging andernfalls von einer Rückzahlungspflicht aus. Nach Auffassung des VGH hätte sie das für Fälle mit einem Bewilligungsformulare aus der Zeit vor dem 8. April 2020 aber nicht tun dürfen. Das schriftliche Urteil wird im November erwartet.

Dem im ersten Sitzungsteil öffentlichen tagenden Wirtschaftsausschuss präsentierte Ministerin Hoffmeister-Kraut am Mittwoch erstmals Zahlen dazu. Insgesamt gibt es gegen Entscheidungen aufgrund der Richtlinie des Landes genauso Widersprüche und Klagen wie gegen solche, die sich auf die Verwaltungsvorschrift des Bundes beziehen. Zusammen sind es 1800 Widersprüche mit einem Volumen von 13,8 Millionen Euro und 1000 offene Klagen, bei denen es um weitere 10,7 Millionen Euro geht.

Bei der kritischen Gruppe, denen die Landes-Richtlinie zugrunde liegt, sind 1300 Widersprüche offen, bei denen 10,5 Millionen Euro strittig sind, und außerdem 800 Klagen mit einem Volumen von acht Millionen Euro.

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