Rentenerhöhung könnte 2032 ausfallen

  • Bei der aktuellen Debatte geht es nicht nur um die derzeitige Rentner-Generation. Foto: Patrick Pleul/dpa

Bundestag Der Streit um die Reform geht weiter. Sobald der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor wieder wirkt, kann das zu niedrigeren individuellen Ansprüchen führen.

Berlin. Noch ist das Rentenpaket nicht in trockenen Tüchern. Weiterhin halten jüngere Unionsabgeordnete die Pläne von Ministerin Bärbel Bas (SPD) nicht für zustimmungsfähig. Konkret stört sich der Unionsnachwuchs daran, dass das Rentenniveau laut Gesetzesentwurf auch nach 2031 „dauerhaft“ ein Prozent höher liegen soll, als es die jetzige Rechtslage vorsieht. Bis 2040 entstünden so 115 Milliarden Euro Mehrkosten – nicht hinnehmbar für diesogenannte Junge Gruppe.

Sie ist der Auffassung, dass das Rentenniveau von den künstlich verlängerten 48 Prozent wieder auf den ursprünglichen Entwicklungspfad sinken müsste – bis 2035 auf 45,7 Prozent und bis 2040 auf 45 Prozent, also je ein Prozentpunkt weniger als der Bas-Entwurf vorsieht.

Aktuell führt die festgeschriebene Haltelinie von 48 Prozent dazu, dass die Renten, so wie in diesem Jahr, stärker erhöht werden, als es die Berechnungsformel eigentlich vorsieht. Eigentlich soll der Nachhaltigkeitsfaktor die Balance zwischen der schrumpfenden Zahl an Beitragszahlern und wachsenden Zahl an Rentnern ausgleichen und die volle Umlegung der Tarif- und Lohnsteigerungen auf die Renten abdämpfen. Dieser Faktor ist aber seit 2018 ausgesetzt, um das Sicherungsniveau von 48 Prozent garantieren zu können.

Letztlich hängen die konkreten Folgen für Rentner und Beitragszahler davon ab, worauf sich Union und SPD im Gesetz einigen. In der Theorie aber, wenn ab 2032 der Nachhaltigkeitsfaktor wieder wirken und das Rentenniveau nicht auf den im Gesetzentwurf vorgesehen Pfad, sondern zum ursprünglichen Pfad sinken würde, ergäben sich ab 2032 niedrigere Rentenwerte „und damit in aller Regel auch niedrigere individuelle Renten im Vergleich zum Gesetzentwurf“, erklärt eine Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Sinke das Rentenniveau auf den ursprünglichen Pfad, müssten die Rentenanpassungen ab 2032 geringer ausfallen als nach geltendem Recht, erklärt eine Sprecherin des Bundessozialministeriums auf Nachfrage. Dies müsste so lange erfolgen, bis der Effekt der Haltelinie von 48 Prozent vollständig zurückgeholt wäre.

Die DRV geht davon aus, dass dann der Rentenwert ab 2032 „so lange nicht erhöht wird, bis der Rentenwert ohne Haltelinie erreicht werden kann, ohne die Renten zu kürzen“. Auch der Rentenwert darf gesetzlich nicht gekürzt werden. Wie auch das BMAS, sagt die Rentenkasse, dass dadurch 2032 eine Rentenerhöhung ausbleiben und die Erhöhung im darauffolgenden Jahr niedriger ausfallen könnte. Der Rentenwert läge zudem ab 2033 dauerhaft rund zwei Prozent niedriger als im Vergleich zum Gesetzesentwurf, so die DRV-Sprecherin.

Im Rentenbescheid beziehe sich die Rentenhöhe immer auf den aktuellen Rentenwert, nicht auf spätere aus Modellprojektionen.

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