Fehlbetrag: Gutachten werden teurer

Gebühren Interkommunaler Gutachterausschuss „Altkreis Crailsheim“ sorgt mit Abrechnungspraxis für Unmut.

Der interkommunale Gutachterausschuss „Altkreis Crailsheim“, zuständig für die Ermittlung von Bodenrichtwerten und die Erstellung von Verkehrswertgutachten, erhält eine neue Gebührensatzung. Der Crailsheimer Gemeinderat stimmte kürzlich mehrheitlich für eine Erhöhung der Grundgebühr auf 800 Euro sowie eine Anpassung der prozentualen Gebührenstaffel.

Künftig werden für Verkehrswertgutachten neben der Grundgebühr 0,27 Prozent des Verkehrswerts bis 500.000 Euro berechnet. Für Werte über dieser Grenze werden zusätzlich 0,1 Prozent für den übersteigenden Betrag fällig. Die Änderungen sollen die wirtschaftliche Grundlage des Ausschusses sichern, nachdem seit der interkommunalen Neustrukturierung 2020 wiederholt Fehlbeträge aufgetreten waren, die anteilig von den Mitgliedsgemeinden getragen werden müssen. „Es wurden jahrelang keine Anpassungen der Gebühren an Preis- und Personalkostensteigerungen vorgenommen“, erklärte Sozial- und Baubürgermeister Jörg Steuler. Folglich seien Defizite entstanden. „Ziel ist, die Arbeit des Gutachterausschusses transparent, kostendeckend und für die Mitgliedsgemeinden nachvollziehbar zu gestalten.“

Mehr Transparenz

Parallel zur Gebührenanpassung wird das Abrechnungsverfahren geändert: Die Kosten- und Leistungsrechnung erfolgt künftig detailliert, und die Abschlagsrechnung ist spätestens bis zum 30. September des Folgejahres vorzulegen. Außerdem wird künftig Umsatzsteuer auf die Gebühren aufgeschlagen und ein neuer Gebührentatbestand für weniger aufwendige Gutachten über Bodenwerte eingeführt. Diese kosten künftig 400 Euro.

Im Crailsheimer Rat wurde die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung kontrovers diskutiert. Während einige Fraktionen eine geringere Grundgebühr forderten, wurde letztlich der Verwaltungsvorschlag mit den genannten Änderungen angenommen. Die Anpassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung muss nun in allen beteiligten Kommunen beschlossen werden.

Kommunen müssen nachzahlen

Die Begeisterung in den Mitgliedsgemeinden hält sich in Grenzen. Frankenhardts Bürgermeister Jörg Schmidt äußerte in der Gemeinderatssitzung am Montag seine Verwunderung über die nachträgliche Geltendmachung eines Fehlbetrags, „der sich in den letzten vier Jahren angehäuft“ habe. Immerhin geht es insgesamt um die stattliche Summe von rund 937.000 Euro. „Die Fehlbeträge hätten bei früherer Kenntnis zu einer Gebührenerhöhung geführt und wären so zumindest in dieser Höhe nicht angefallen.“ Der Fehlbetrag wird nun auf die Gemeinden des Altkreises Crailsheim umgelegt. Für Frankenhardt steht eine Nachzahlung von rund 52.000 Euro an.

Unverständnis wurde auch in der Diskussion im Frankenhardter Gemeinderat geäußert. Bürgermeister Schmidt kündigte an, gegen die Nachzahlung formell Widerspruch einzulegen – in der Hoffnung, dass die Versicherung einspringt. Die Stadtverwaltung Crailsheim prüfe bereits, ob ein Teil der Fehlbeträge durch die Eigenschaden- oder Haftpflichtversicherung abgedeckt werde.

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