Weitere Verzögerung für Investor
Gemeinderat Die geplante Seniorenwohnanlage in Bühlerzell-Schönbronn ist wenigen Einheimischen ein Dorn im Auge. Die baten den Gemeinderat vor dem Satzungsbeschluss um ein Gespräch.
Nicht nur die erste Ratssitzung der neuen Bürgermeisterin lockte am vergangenen Montag ungewöhnlich viele Zuhörer ins Bühlerzeller Rathaus, vermutlich trug auch das Thema Seniorenwohnanlage Schönbronn dazu bei. Denn auf der Agenda stand der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans.
Bürger wollen mit Räten reden
Doch dazu kam es nicht. Gemeinderätin Kerstin Hofer stellte den Antrag, das Thema zu vertagen. „Bürger aus Schönbronn haben uns um ein Gespräch gebeten und das sollte vor dem Satzungsbeschluss stattfinden“, stellte sie fest. Günther Freisleben pflichtete ihr bei. „Wir haben in den letzten Monaten gemerkt, dass die Bürger Gesprächsbedarf haben. Wir sollten sie vorher anhören.“ Auf Vorschlag von Bürgermeisterin Judit Schönpflug einigte man sich darauf, sich die Ausführungen von Kreisplanerin Karolin Kapinsky zu den Stellungnahmen auf die erneute öffentliche Auslegung anzuhören und zu diskutieren, aber keine Beschlüsse zu fassen.
Kapinsky wies darauf hin, dass die Bürger in drei öffentlichen Auslegungen des Bebauungsplans – einer mehr als gesetzlich vorgeschrieben – Gelegenheit hatten, Stellung zu nehmen. Zwei Einwohner hätten das getan. „Aber es steht Ihnen frei, noch mit den Bürgern zu sprechen“, so Kapinsky.
Auf Nachfrage von Bernhard Dambacher bestätigte sie, dass sich der Baubeginn verzögern könnte, je nachdem wie umfangreich die Änderungen sind, die sich aus möglichen Wünschen der Bürger ergeben. Damit sie wirksam werden, muss der Gemeinderat den Vorschlägen zustimmen.
Ausführlich ging Kapinsky auf die Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung vom 13. August bis 17. September ein. Ein Kritikpunkt von privater Seite ist die Anzahl der Pkw-Stellpätze. Verpflichtend sind für eine Anlage dieser Art 21 Stellplätze, geplant sind mehr, nämlich 25. Hier gelte ein anderer Schlüssel als bei einer Wohnbebauung, sagte Kapinsky. Kerstin Hofer meinte jedoch: „Rund 60 Bewohner, dazu Mitarbeiter und Besucher – wie soll das funktionieren?“ Auf das Argument eines Schönbronner Landwirts mit Gastronomie, Hirschzucht, Schlachtung und weiteren Zweigen, sich verdoppeln zu wollen, entgegnete Kapinsky, dass jetzt das Vorhaben Seniorenwohnanlage anstehe und man nicht für die Zukunft plane. Sie appellierte an ein „gegenseitiges Miteinander“. Eine antiquierte Vorstellung zu den Bedürfnissen von Senioren attestiert dieser Bürger dem Investor. Auch in der zweiten Stellungnahme wird die für ältere Menschen nötige Infrastruktur vermisst.
Monatlich acht Anfragen
Hierzu sagte Kapinsky, dass es durchaus Menschen gebe, die eine ländliche Umgebung bevorzugen. „Außerdem trägt der Investor das wirtschaftliche Risiko.“ Stefan Kiesel, der Bauherr aus Adelmannsfelden, bestätigt gegenüber dieser Zeitung, dass er bereits zahlreiche Interessenten für sein Projekt habe. Er bekomme jeden Monat rund acht Anfragen. Auch Pflegepersonal melde sich bei ihm, so Kiesel.
In den beiden privaten Stellungnahmen wird zudem die dreigeschossige Bebauung, die das Ortsbild verändere, sowie die Anzahl der neuen Bewohner kritisiert. Beides stelle einen Eingriff in die Lebensqualität dar.
Weitere Bedenken von öffentlicher Seite etwa bezüglich zu kleiner Abstände von Windrädern oder zu hoher Geräusch- und Geruchsbelastungen der Senioren durch die benachbarte Landwirtschaft konnte Kapinsky teils durch Gutachten ausräumen. Insgesamt beurteilt sie die Kritikpunkte von öffentlicher und privater Seite als so gering, dass einem Satzungsbeschluss in der Sitzung vom 20. Oktober nichts im Weg gestanden hätte.
Stefan Kiesel hofft nun, dass der Gemeinderat in der November-Sitzung den Bebauungsplan verabschiedet. Er bekomme von den allermeisten Schönbronnern und vielen Bühlerzellern Zuspruch für sein Projekt, zumal er selbst aus Schönbronn stammt.
Dem Investor gehört die Baufläche der Seniorenwohnanlage mit umliegenden Wiesen. Dort werden die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt, zu denen sich der Investor verpflichtet: Anlage einer Streuobstwiese und einer artenreichen Fettwiese sowie die Pflanzung von Feldhecken und Laubbäumen.