Wohnhaus und Bergehalle
Der Gemeinderat von Untermünkheim hat bei seiner öffentlichen Sitzung am Mittwochabend zwei privaten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt. In der Eschentaler Straße 15 von Brachbach darf ein ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus zu einem reinen Wohnhaus mit acht Wohneinheiten umgebaut werden. Ein Bebauungsplan ist in diesem Bereich nicht vorhanden. Deshalb muss sich das Bauvorhaben lediglich in die Umgebung einfügen. 25 Einzelstellplätze für Pkw sind am Wohngebäude vorhanden – mehr als genug.
Das zweite Bauvorhaben ist landwirtschaftlicher Art. Der Bauherr plant den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle in Kupfer (Gewann Kühngasse). Die geplante Halle liegt im Außenbereich und soll eine Länge von 55,8 Metern und eine Tiefe von 23 Metern haben. Die Firsthöhe beträgt 8,25 Meter und die Neigung des Satteldachs 15 Grad. Im Außenbereich sei ein Vorhaben, das einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, gemäß Baugesetzbuch zulässig. Ob es sich um ein privilegiertes Vorhaben handele, müsse vom Landratsamt geprüft werden, heißt es aus dem Untermünkheimer Rathaus