Entscheidung vertagt

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Bauernhof Seniorenwohnanlage Schönbronn“ beschäftigt den Bühlerzeller Gemeinderat schon lange. Laut Tagesordnung sollte er jetzt über die Anregungen und Stellungnahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und danach den Bebauungsplan zur Satzung beschließen. Dazu kam es nicht. Kerstin Hofer stellte den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu verschieben. Zuerst wolle der Rat ein von den Bürgern Schönbronns gewünschtes Gespräch führen. Sie lehnen den Bau größtenteils ab. „Wir sollten die Bürger anhören und erst dann entscheiden“, meinte auch Günther Freisleben. Auf Vorschlag von Bürgermeisterin Judit Schönpflug einigte man sich bei einer Gegenstimme (Freisleben) darauf, sich die Ausführungen von Kreisplanerin Karolin Kapinsky zu den eingegangenen Stellungnahmen anzuhören und zu diskutieren, aber keine Beschlüsse zu fassen. Aus Kapinskys Sicht sind die Änderungen, die sich aus den Stellungnahmen ergeben, so gering, dass der Bebauungsplan nicht erneut ausgelegt werden muss.

Bericht folgt

Seminare im Garten

Ein Bürger in Holenstein plant ein Gewerbe mit Seminaren im Freien. Dazu will der Bauherr zwei kleine Gebäude als Übernachtungsmöglichkeit für seine Kunden errichten. Laut Baurechtsbehörde ist das dort zulässig. Der Gemeinderat hat sein Einvernehmen zur Bauvoranfrage Bühlerzell-Holenstein bei zwei Enthaltungen gegeben. Günther Freisleben hatte gebeten, im Beschluss auf den Begriff „Gewerbe“ zu verzichten. In der Bürgerfragestunde haben direkte Nachbarn ihre Bedenken zu dem Bauvorhaben geäußert. Die Veranstaltungen im Freien würden dazu führen, dass sie ihren Garten nicht mehr nutzen können. Außerdem habe der Bauherr bereits mit dem Bau von Parkplätzen begonnen, obwohl erst jetzt die Bauvoranfrage gestellt werde.

Biogasanlage wird größer

Die Biogasanlage der Familie Schmid in Mangoldshausen soll um einen Wärmepufferspeicher mit rund 1000 Kubikmeter Fassungsvermögen erweitert werden. Der Gemeinderat hat dem geschlossen zugestimmt. Sebastian Schmid war bei diesem Tagesordnungspunkt befangen und nahm an der Beratung nicht teil.

Fläche wird Innenbereich

Der Bau eines Wohnhauses in Röhmen liegt im Außenbereich und ist nicht zulässig. Um den Bau zu ermöglichen, will die Gemeinde eine Ergänzungssatzung schaffen. Das Gebäude könnte dann gebaut werden. Es muss sich an die Umgebungsbebauung anpassen. Ein Erschließungsweg, der aktuell nur drei Meter breit ist, soll im Bebauungsplan dargestellt werden. Er muss freigehalten werden, damit er später auf eine Mindestbreite von 5,80 Meter ausgebaut werden kann.

Mehr aus dem Gemeinderat folgt

VORHERIGER ARTIKEL