Tödliche Schüsse rechtens

Einsatz Ein Mann geht auf Zerstörungsfahrt. Die Polizei schießt auf ihn. Das war gerechtfertigt, sagt die Staatsanwaltschaft.

Tauberbischofsheim/Mosbach. Nach einer zerstörerischen Baggerfahrt im Nordosten Baden-Württembergs ist das Ermittlungsverfahren gegen fünf Polizisten wegen der tödlichen Schüsse auf den Fahrer eingestellt worden. Die Abläufe während der Verfolgungsfahrt und das Verhalten des später erschossenen Mannes hätten vollständig rekonstruiert werden können, teilte die Staatsanwaltschaft in Mosbach mit. Die Schussabgaben hätten dem baden-württembergischen Polizeigesetz entsprochen und seien damit gerechtfertigt gewesen. Mildere Mittel hätten den Polizeibeamten nicht zur Verfügung gestanden. „Es habe jederzeit eine auch tödlich verlaufende Verletzung der handelnden Beamten sowie eine Weiterfahrt des Baggers in die Innenstadt von Tauberbischofsheim gedroht“, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Der 38-Jährige hatte am Silvesternachmittag in der kleinen fränkischen Stadt Grünsfeld (Main-Tauber-Kreis) mit einem Bagger Fahrzeuge und Gebäude beschädigt und drei Polizisten bei einer rund einstündigen Verfolgungsjagd leicht verletzt. Er wütete mit dem Bagger auf dem Gelände einer Baufirma in Grünsfeld, bei der er gearbeitet hatte, und mehrere Kilometer entfernt bei einem Autohaus im nahe gelegenen Tauberbischofsheim, das dem Inhaber der Baufirma gehört. Den Ermittlern zufolge hatte der Mann persönliche wie berufliche Probleme und wollte die Fahrt nicht überleben.

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