Zu gerechter Reform gehören angemessene Beiträge

Zur Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die unter dem Stichwort Gerechtigkeit diskutierten Reformlösungen der politisch Verantwortlichen zur Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zeigen lediglich weitere Grausamkeiten in Form von Leistungskürzungen, Leistungsausschlüssen, höherer Eigenbeteiligung, Umlagen, Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und Beitragserhöhung auf. Unfassbar sind Aussagen wie „Menschen über 70 sollen nur noch begrenzt Leistungen erhalten“, heißt dies doch übersetzt, Bürger über 70 haben die Phase ihrer monetären Wertschöpfung hinter sich und dürfen gerne früher abtreten. Nicht diskutiert wird die Beseitigung oder gar der rückwirkende Ausgleich der erheblichen versicherungsfremden Leistungen, welche der Bund den GKV aufbürdet, oder die vom Bund festgelegten, deutlich kostenunterdeckend geleisteten Beiträge für Bürgergeldempfänger, Asylbewerber und hilfsbedürftige Ukrainer. Diese von den Versicherten verdeckt erzwungene Solidarität schafft dem Bund mal wieder finanzielle Freiräume, belastet aber die regulär Versicherten der GKV. Wenn der Bund mittlerweile schon Zinszahlungen über Sondervermögen oder Schuldenbremse finanzieren will und muss, ist dieser Staat eigentlich schon pleite und kann sich eine Reform eben nicht mehr leisten. Eine gerechte Reform wären angemessene, gerechte Beiträge und der Wegfall der versicherungsfremden Leistungen. Krankenhausbau ist nicht Sache einer GKV, sondern gehört zur Vorsorgeleistung des Staates. Nicht der Bund legt die Beiträge „seiner“ der GKV per Gesetz zugeführten Mitglieder einseitig fest, sondern die GKV selbst. Das würde den regulären Beitragszahler der GKV sogar entlasten. Aber lieber werden die in diesem Land noch erwirtschafteten Gelder weiterhin in großen Teilen ideologisch eingesetzt, obwohl die finanzielle Tragfähigkeit der eigenen Bevölkerung mittlerweile erschöpft ist und die Wirtschaft blutet, verlagert oder stirbt.

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