Blitzschlag EuGH: Passagier geht leer aus

Luxemburg. Wird ein Flugzeug beim Landeanflug vom Blitz getroffen und muss deswegen überprüft werden, können Passagiere des anschließenden verspäteten Fluges in der Regel kein Geld von der Fluggesellschaft verlangen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass ein Blitzeinschlag einen außergewöhnlichen Umstand darstellen kann, der das Unternehmen von einer Entschädigungszahlung befreit. Es solle nicht Pünktlichkeit über Sicherheit gestellt werden.

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