BGH hält sich bedeckt
Wirecard Schadenersatz für Aktionäre? Das Urteil kommt am 13. November.
Karlsruhe. Nach der Pleite des Zahlungsdienstleisters Wirecard hoffen zehntausende Aktionäre, aus der Insolvenzmasse Geld zu bekommen. Ob ihre Ansprüche denselben Rang haben wie die Ansprüche anderer Gläubiger, hat der BGH am Donnerstag geprüft. Eine Entscheidung will das Gericht am 13. November verkünden. In dem konkreten Fall verlangt die Vermögensverwaltung Union Investment von Wirecard Schadenersatz. Das OLG München entschied 2024 in einem Zwischenurteil, dass Aktionäre ihre Ansprüche auf Schadenersatz als Insolvenzforderungen geltend machen können. Eine klare Tendenz, ob der BGH das ähnlich sieht, wurde in der Verhandlung nicht deutlich. Sollte der BGH diese Rechtsauffassung bestätigen, würden Insolvenzverfahren in Zukunft wohl komplizierter und aufwendiger, weil Forderungen von Aktionären geprüft werden müssten.