Alkohol, Übergriffe und Bedrohung

  • Das Amtsgericht Münsingen verhandelte gegen einen 20-Jährigen aus einer Albgemeinde. Er soll unter anderem ein 13-jähriges Mädchen mit Alkohol abgefüllt und belästigt haben. Foto: Pia Holzschuh

Justiz Ein 20-Jähriger muss sich wegen sexueller Belästigung und Waffenmissbrauch vor dem Amtsgericht verantworten.

Münsingen. Es ist eine warme Sommernacht im August des vergangenen Jahres auf dem Campingplatz Westerheim. Wie so oft treffen sich die Jugendlichen an der nicht weit entfernten Parkbank am Waldrand, um gemeinsam abzuhängen. Nicht alle sind volljährig, der Angeklagte, der in einer Albgemeinde wohnt, ist zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt.  An diesem Abend soll er eine Minderjährige mit Bacardi-Cola abgefüllt und begrabscht haben. An einem darauffolgenden Wochenende schlug er, wie er in der von Amtsgerichtsdirektorin Katja Rieger geleiteten Gerichtsverhandlung einräumte, mit einem Teleskopschlagstock um sich und feuerte anschließend mit einer Schreckschusspistole einen Schuss ab. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen sexueller Belästigung und Waffenmissbrauch angeklagt. Einen Waffenschein hat der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft nicht.

Parkbank und Alkohol

„Es stimmt nicht. Das ist alles gelogen“, erklärte der heute 20-Jährige. Es sei auch kein Alkohol im Spiel gewesen, verkündet er zu seiner Verteidigung. Es ist die zweite Verhandlung im Amtsgericht, den ersten Termin hatte er versäumt. Seit dem Vorfall habe er keinen Kontakt mehr zu den anderen Jugendlichen, die er damals erst seit wenigen Tagen kannte.

Er habe ganz normal mit dem 13-jährigen Mädchen gesprochen. Sie sei mit einer kleinen Gruppe hinzugekommen und habe sich auf die Bank neben ihn gesetzt. Insgesamt sind es sieben Personen, die am Waldrand abhängen. Er habe in den zwei Stunden kaum ein Wort mit ihr gewechselt. Sie, er und eine andere Person seien auf der Bank gesessen, mit einem größeren Abstand, sodass noch ein paar Papierbecher dazwischen passten. Eine andere Person habe Alkohol mitgebracht, erinnerte er sich: „Wodka glaube ich.“ Ein Zeuge berichtet außerdem von Bier und Bacardi-Cola, daraufhin soll der Angeklagte das Mädchen an Brust und Oberschenkel berührt haben.

Am zweiten Wochenende sei dann aber kein Alkohol im Spiel gewesen, er sei abends, als es schon dunkel war, durch den Wald gelaufen und habe am Fuße eines Baumes etwas Glänzendes gesehen. Eine weiße Plastiktüte, in der sich ein Teleskopschlagstock und eine Schreckschusspistole befanden. Diese habe er mitgenommen und anschließend mit dem Stock vor den anderen herumgefuchtelt. Als er die Waffe zog, habe sich ein Schuss gelöst. „Es war lustig, und ich war neugierig. Es war keine Absicht“, sagte er aus.

Ein Zeuge berichtete, dass er versucht habe, die Minderjährige aufgrund des Vorfalls am vergangenen Wochenende vom Angeklagten wegzuziehen, woraufhin ihm der Angeklagte die Waffe an die rechte Schläfe gehalten habe. Auf die Frage: „Willst du mich jetzt abknallen?“, antwortete der Angeklagte, dass es nur ein Spaß gewesen sei, und gab ihm als Entschuldigung einen Handschlag. Für den Zeugen war es kein Spaß.

Morddrohung

Am dritten Wochenende habe der Angeklagte zuletzt Kontakt mit dem Mädchen gehabt, sie sei auf ihn zugekommen und habe ihn gefragt, warum er nicht mehr mit ihr redet. Als Grund nannte der Angeklagte, ihre Eltern hätten eine Morddrohung gegenüber seiner Familie ausgesprochen: „Wir brennen euch alle nieder!“, sollen diese gedroht haben.

Wie die ermittelnde Kriminalhauptkommissarin aussagte, sei das Mädchen laut Kläger zum Alkoholkonsum gedrängt worden und habe nicht gewusst, dass sie nicht nur Cola getrunken habe. Die 13-Jährige erinnerte sich bei der Einvernahme nicht mehr an den Abend, sei aber sehr nervös gewesen, habe gezittert und geweint, aber alles am Stück schildern können. Um weitere Zeugen anzuhören, wurde die Verhandlung auf Montag, 10. November, vertagt.

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